File Info : Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ; Vernehmlassung
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143 Erlacherhof Junkerngasse 47 Postfach 3000 Bern 8 Telefon 031 321 62 16 Fax 031 321 60 10 stadtkanzlei@bern.ch www.bern.ch Stadt Bern Gemeinderat Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt f r Berufsbildung und Technologie BBT Frau Prof. Dr. Ursula Renold Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern 30. Juni 2011 Verordnung ber die berufliche Grundbildung Kauffrau EFzlKaufmann EFZ Vernehmlassung Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Renold Der Gemeinderat dankt f r die Gelegenheit zur neuen Verordnung ber die berufliche Grundbildung Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ (Bildungsverordnung) Stellung nehmen zu k nnen. Die Stadt Bern stellt an ihre Berufsbildung hohe Anforderungen insbesondere was die Ausbildungsqualit t betrifft. Als wesentliche Akteurin bei der Ausbildung von Kaufleuten in der Branche ffentliche Verwaltung ist sie von der neuen Bildungsverordnung direkt betroffen. Der Gemeinderat ist mit den Reformzielen und den vorgesehenen nderungen einver standen. Gleichzeitig verweist er auf die betr chtlichen Folgen f r die betriebliche Bil dung in gr sseren Ausbildungsbetrieben: Ausbildungskonzepte/Ausbildungspl ne m s sen berarbeitet die Qualifizierungsprozesse (Arbeits- und Lernsituationen Prozesseinheiten) angepasst und die Berufsbildungsverantwortlichen/Praxisbildenden geschult werden. F r eine ad quate qualitative Umsetzung ist von einer Vorlaufzeit von mindes tens neun Monaten auszugehen. Da mit der neuen Bildungsverordnung gleichzeitig die berbetrieblichen Kurse gest rkt und die Lernbereiche an den drei Lernorten harmonisiert werden sollen kann die be triebliche Umsetzung nicht losgel st von den durch die Organisationen der Arbeitswelt zu erarbeitenden Fachgrundlagen erfolgen. Die entsprechenden Dokumente werden in der erforderlichen Qualit t kaum vor Sommer 2012 vorliegen. Seite 2 Vor diesem Hintergrund lehnt der Gemeinderat im Interesse der Qualit tssicherung das Inkrafttreten der Bildungsverordnung per 1.Januar 2012 und die Umsetzung auf Lehr jahr 2012/2013 ab. Er empfiehlt das Inkrafttreten per 1. Januar 2013 mit Umsetzung auf das Lehrjahr 201 3/2014. Mit freundlichen Gr ssen Alexander Tsch pp t Stadtpr sident r. J rg Wichtermann adtschreiber
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