Contents :
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen f r die Durchf hrung von Ausgleichs- und Ersatzma nahmen nach 135 a 135 c Baugesetzbuch 627.041 vom 28. Januar 1998 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen..................................2 2 Umfang der erstattungsf higen Kosten.......................................2 3 Ermittlung der erstattungsf higen Kosten ...................................2 4 Verteilung der erstattungsf higen Kosten ...................................3 5 Anforderung von Vorauszahlungen.............................................3 6 F lligkeit des Kostenerstattungsbetrages ...................................3 7 Abl sung .....................................................................................3 8 In-Kraft-Treten.............................................................................3 Anlage zu 2 Abs. 3: 1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Geh lzen Kr utern und Gr sern..................................................4 2. Anschaffung und Renatuierung von Wasserfl chen .....................5 3. Begr nung von baulichen Anlagen ...............................................5 4. Entsiegelung und Ma nahmen zur Grundwasser-7 anreicherung.................................................................................6 5. Ma nahmen zur Extensivierung ...................................................6 6. Anlage oder Wiederherstellung landschafts..................................7 pr gender Naturelemente 7. Ersatz oder Wiederherstellung landschaftstypischer Rasen ............................................................................7 1 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen f r die Durchf hrung von Ausgleichs- und Ersatzma nahmen nach 135 a 135 c Baugesetzbuch 627.041 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Neufassung des Baugesetzbuches vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und von 4 der Gemeindeordnung f r Baden-W rttemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Oktober 1983 hat der Gemeinderat der Stadt B blingen in der Sitzung am 28.01.1998 folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen Kostenerstattungsbetr ge f r die Durchf hrung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzma nahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben. 2 Umfang der erstattungsf higen Kosten (1) Erstattungsf hig sind die Kosten f r die Durchf hrung von allen Ausgleichs- und Ersatzma nahmen die nach 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchf hrungskosten umfassen die Kosten f r 1. den Erwerb und die Freilegung der Fl chen f r Ausgleichs- und Ersatzma nahmen 2. die Ausgleichs- und Ersatzma nahmen einschlie lich ihrer Planung Fertigstellungsund Entwicklungspflege. Dazu geh rt auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Verm gen bereitgestellten Fl chen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzma nahmen einschlie lich deren Durchf hrungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grunds tzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grunds tzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend f r Satzungen nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 3 Ermittlung der erstattungsf higen Kosten Die erstattungsf higen Kosten werden nach den tats chlichen Kosten ermittelt. 2 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen f r die Durchf hrung von Ausgleichs- und Ersatzma nahmen nach 135 a 135 c Baugesetzbuch 627.041 4 Verteilung der erstattungsf higen Kosten Die nach 2 3 erstattungsf higen Kosten werden auf die nach 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundst cke nach Ma gabe der zul ssigen Grundfl che ( 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zul ssige Grundfl che festgesetzt wird die berbaubare Grundst cksfl che zugrundegelegt. F r sonstige selbst ndige versiegelbare Fl chen gilt die versiegelbare Fl che als berbaubare Grundst cksfl che. 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann f r Grundst cke f r die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist Vorauszahlungen bis zur H he des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern sobald die Grundst cke auf denen Eingriffe zu erwarten sind baulich und gewerblich genutzt werden d rfen. 6 F lligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung f llig. 7 Abl sung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgel st werden. Der Abl sebetrag bemi t sich nach der voraussichtlichen H he des zu erwartenden endg ltigen Erstattungsbetrages. 8 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 12. Februar 1998 in Kraft. 3 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbetr gen f r die Durchf hrung von Ausgl
- Rating :
- Search Skype/AIM!
- File Type : .pdf
- Length : 7 pages
- File Size: 39.1 kb
- Virus Tested : No
- Verified : 2012-06-22
- Source: www.boeblingen.kdrs.de
INFO HASH : b3d8e5a26c9e7125927b74543e092562b2149bec
blog comments powered by Disqus

Download now