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Informationen des International Office EU-Bildungsprogramm f r Lebenslanges Lernen (LLP) 2007 2013 ERASMUS-Programm Auslandspraktikum f r Studierende (SMP) Die F rderung von Auslandspraktika ist eine neue Ma nahme im ERASMUS-Programm. Zielgruppen - Teilnehmerkreis Status Einen ERASMUS-Mobilit tszuschuss im Rahmen eines Auslandspraktikums k nnen nur an deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende erhalten. Die Staatsangeh rigkeit spielt keine Rolle Die Hochschule Hof kann mit den vom DAAD zugewendeten F rdermitteln f r ein Auslandspraktikum nur an der Hochschule Hof immatrikulierte Studierende f rdern. F rderf hige L nder In den folgenden L ndern k nnen ERASMUS-Auslandspraktika gef rdert werden: Belgien Bulgarien D nemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Gro britannien Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Niederland Norwegen sterreich Polen Portugal Rum nien Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Schweden Tschechische Republik T rkei Ungarn und Zypern. Zus tzlich zu den oben genannten L ndern sind auch die jeweiligen berseegebiete f rderf hig. Zeitraum Dauer des Auslandspraktikums Praktika m ssen mindestens 3 Monate und d rfen h chstens 12 Monate dauern. Bei SMP k nnen Studierende bereits im ersten Studienjahr gef rdert werden. Die F rderung ist bis einschlie lich der Promotion m glich. Wiederholte F rderung Ein Studierender kann nur ein Mal f r ein ERASMUS-Praktikum (SMP) f r maximal 12 Monate gef rdert werden. Zuschussh he Der durchschnittliche monatliche Zuschuss bel uft sich auf 350 00 EUR. Der H chstbetrag f r Mobilit tszusch sse f r ein Auslandspraktikum bel uft sich auf 400 00 EUR je Studierenden pro Monat unter Ber cksichtigung der monatlichen L nderh chsts tze. Einen monatlichen Mindestbetrag gibt es nicht. Der Zuschuss wird als Pauschale gezahlt. Dies gilt f r alle Teilnehmer also auch f r die BAf G-Empf nger. Die H he des Mobilit tszuschusses wird von der Hochschule Hof bis zum Maximalsatz von 400 00 EUR selbst bestimmt. Die H he der zugewiesenen Zusch sse wird mit dem Studierenden durch das Placement Agreement schriftlich vereinbart. F r die F rderung behinderter Studierender kann auf Antrag eine Zuschusszahlung ber den EUH chstsatz hinaus erfolgen. N here Informationen dazu erteilt das International Office. F r Studierende mit Sonderbed rfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung ber den EUH chstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbed rfnis ist z.B. dann gegeben wenn aus dem Teilnehmerkreis in ERASMUS eine allein erziehende Person mit einem Kind in das Ausland zum Zwecke des Praktikums gehen will. Es kann ein Zuschuss f r die Mehrkosten (Flug- Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gew hrt werden. N here Informationen dazu gibt es im International Office. Eine F rderung von ERASMUS-Studierenden im Praktikum (SMP) ohne Stipendium ist m glich ( Label -Studierende). Diese Studierende m ssen alle ERASMUS-F rderbedingungen erf llen und k nnen dann von allen Vorz gen des Programms profitieren. BAf G im Rahmen von SMP BAf G-berechtigte Studierende sollen auch f r das Auslandspraktikum mit ERASMUS BAf G in Anspruch nehmen. Zusch sse auf das BAf G bleiben bis 300 - anrechnungsfrei Versicherungsschutz Mit einem SMP-Mobilit tszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EUKommission noch der DAAD und die Hochschule Hof haften f r Sch den die aus Krankheit Tod Unfall Verletzung von Personen Verlust oder Besch digung von Sachen im Zusammenhang mit einem ERASMUS-Auslandspraktikum (SMP) entstehen. Die Hochschule Hof weist daher ausdr cklich darauf hin dass Studierende die ein Auslandspraktikum im Rahmen von ERASMUS absolvieren selbst f r die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes f r ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen m ssen. Anerkennung der Auslandspraktika durch die Hochschule Erfolgreich absolvierte ERASMUS-Auslandspraktika die obligatorischer Bestandteil eines Studiengangs sind m ssen wie im Training Agreement gefordert von der Hochschule Hof vorzugsweise durch die Verwendung von ECTS voll anerkannt werden. Damit eine Anerkennung m glich ist muss der Praktikumsvertrag vor Antritt des Praktikums im Studienb ro abgegeben werden. Aufnehmende Einrichtungen f r Praktika Als aufnehmende Einrichtungen f r Praktika k nnen alle Unternehmen fungieren. Unternehmen im Sinne des Ratsbeschlusses sind im ffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich t tige Unternehmungen unabh ngig von Gr e Rechtsform oder Wirtschaftsbereich einschlie lich der Sozialwirtschaft. Die folgenden Organisationen k nnen nicht Einrichtungen f r ERASMUS-gef rderte Praktika sein: - Europ ische Institutionen und Einrichtungen Einrichtungen und Organisationen die Gemeinschaftsprogramme (EU Programme) verwalten nationale diplomati
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