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Internetdarstellung von rztinnen und rzten von Januar 2004 aktualisiert am 23. Juli 2007 rztekammer Nordrhein - Rechtsabteilung Tersteegenstra e 9 40474 D sseldorf www.aekno.de Vorbemerkung Im Mittelpunkt der nderung der Berufsordnung f r die nordrheinischen rztinnen und rzte v. 20.11.2004 (in Kraft getreten am 20.05.2005) standen neue M glichkeiten der Berufsaus bung sowie der Zusammenarbeit von rztinnen und rzten untereinander und mit anderen Gesundheitsberufen. Die neuen Kooperationsformen f hren zu neuen Ank ndigungsm glichkeiten und haben daher eine Aktualisierung dieser Brosch re erforderlich gemacht. Hervorzuheben ist dass nun auch Zusammenschl sse zu Organisationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft und Apparategemeinschaft) angek ndigt werden d rfen. Ferner m ssen Patientinnen und Patienten ber die in der Praxis t tigen angestellten rztinnen und rzte in geeigneter Weise informiert werden. Die nachfolgenden Ausf hrungen dienen dem Zweck die berufsrechtskonforme Ank ndigung von rztinnen und rzten im Internet bekannt und transparent zu machen. Zwischen dem erlaubten Inhalt einer Praxisbrosch re und dem Inhalt einer Webside gibt es keinen Unterschied mehr. Formale Beschr nkungen f r den Zugang zur Homepage sind weggefallen. Die f r die rzteschaft relevanten Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie 5 Telemediengesetz (TMG) wurden ber cksichtigt. * Die noch bestehenden Werbebeschr nkungen dienen dem Schutz vor unsachlicher Beeinflussung. Auch wenn das Informationsinteresse der B rgerinnen und B rger zugenommen hat lassen diese sich wegen ihres elementaren Interesses an der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit leicht beeinflussen und verunsichern. Auch in einer zunehmenden Informations- und Werbegesellschaft sind viele B rgerinnen und B rger dennoch geneigt Werbeaussagen blind zu vertrauen sei es aus Unwissenheit Angst Leichtgl ubigkeit Autorit tsdenken Hilflosigkeit oder verzweifelter Hoffnung. Da sich f r den Laien Aussagen zu medizinischen Methoden Verfahren Einsatz besonderer medizinischer Ger te oder auch zur Qualit t von Einrichtungen oder Qualifikationen von Personen in der Regel nicht auf den Wahrheitsgehalt berpr fen lassen soll die Bev lkerung darauf vertrauen d rfen dass rztinnen und rzte ihren Beruf im Dienste der Gesundheit des Einzelnen und in Verantwortung f r die Volksgesundheit aus ben und sich nicht prim r von Gewinnstreben leiten lassen. *Die rztekammer Nordrhein hatte im Juli 2003 mit Beschluss der Kammerversammlung v. 22.03.2003 die Normen des rztlichen Werberechts f r die nordrheinischen rztinnen und rzte weiterentwickelt. Die nderungen waren im Wesentlichen auf der Grundlage der Beschl sse des 105. Deutschen rztetages 2002 erfolgt. Der Deutsche rztetag hatte sich daf r ausgesprochen den rztinnen und rzten das Recht auf sachliche angemessene und berufsbezogene Informationen zu geben. Nur noch berufswidrige insbesondere sitten- oder wettbewerbswidrige Werbung sollte untersagt sein. Die Regeln zur beruflichen Kommunikation wurden im Wesentlichen auf zwei Vorschriften reduziert ( 27 und 28). Inhaltsverzeichnis Seiten ! A. Zul ssiger Inhalt einer Praxis-Homepage 1-8 I. Bezeichnungen die auf dem Praxisschild auf Visitenkarten Rezepten Briefb gen und im sonstigen Schriftverkehr gef hrt werden d rfen 1 4 1. Allgemeine Angaben 2. Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung gem 27 Abs. 4 Nr. 1 BO 3. nach sonstigen ffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen gem 27 Abs. 4 Nr. 2 BO 4. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben gem 27 Abs. 4 Nr. 3 BO 5. organisatorische Hinweise gem 27 Abs. 4 Nr. 4 BO 1 2 2 3 3-4 II. Medizinische und praxisorganisatorische Informationen f r Patientinnen und Patienten 4 5 1. Medizinische Informationen 2. Praxisorganisatorische Informationen 3. Pers nliche Daten des Praxisinhabers III. Pflichtangaben nach 6 Teledienstegesetz (TDG) IV. Haftungsausschluss f r externe Links 4 5 5 6 7 V. E-Mail-Kontakt 7 VI. Domain-Namen 8 ! B. Unzul ssige Inhalte einer Praxis-Homepage ! Gesetzestexte (Ausz ge) I. Berufsordnung f r die nordrheinischen rztinnen und rzte (BO) II. Heilmittelwerbegesetz III. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb IV. Telemediengesetz 8 - 10 11 24 11 - 16 16 - 19 20 - 23 24 A Zul ssiger Inhalt einer Praxis-Homepage I. Bezeichnungen die auf dem Praxisschild auf Visitenkarten Rezepten Briefb gen und im sonstigen Schriftverkehr gef hrt werden d rfen* 1. Allgemeine Angaben Name Medizinische akademische Grade oder andere akademische Grade in Verbindung mit der Fakult tsbezeichnung rztliche Titel Bezeichnung Professorin Professor ode
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