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Arbeitslosenhilfe-Verordnung Die am 01. Januar 2002 in Kraft tretende neue Arbeitslosenhilfe-Verordnung ersetzt die gegenw rtig noch geltende Verordnung von 1974. Damit wird das Recht vereinfacht und b rgerfreundlicher gestaltet. Dazu dient insbesondere die Einf hrung eines einheitlichen Verm gensfreibetrages in H he von 520 Euro pro Lebensjahr und von Pauschalbeitr gen f r die vom Einkommen abzusetzenden Betr ge f r private Vorsorge und Fahrtkosten. Folgende Ver nderungen ergeben sich: 1) Einheitlicher Verm gensfreibetrag: Bei der Arbeitslosenhilfe wird im Rahmen der Bed rftigkeitspr fung grunds tzlich das gesamte verwertbare Verm gen ber cksichtigt soweit es einen Freibetrag bersteigt. Dieser Verm gensfreibetrag betr gt k nftig 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners der Freibetrag darf f r den Arbeitslosen und seinen Partner jeweils 33.800 Euro nicht bersteigen. Besonders privilegiert ist das nach dem Altersverm gensgesetz ab 2002 gef rderte Altersvorsorgeverm gen einschlie lich seiner Ertr ge und der gef rderten laufenden Vorsorgebeitr ge. Dieses Verm gen wird wie im Altersverm gensgesetz beschlossen in der Arbeitslosenhilfe nicht als Verm gen ber cksichtigt soweit der Inhaber das Altersvorsorgeverm gen nicht vorzeitig steuersch dlich verwendet. Die H he des einheitlichen Freibetrags bleibt aber nicht unber hrt wenn der Arbeitslose ab 2002 Altersvorsorgeverm gen anspart sondern wird grunds tzlich um den nachgewiesenen Altersvorsorgeteil des Arbeitslosen und seines Partners gemindert. Der so ermittelte Freibetrag darf f r den Arbeitslosen und seinen Partner die Grenze von jeweils 4.100 Euro nicht unterschreiten. 2) Einf hrung von Pauschbetr gen bei vom Einkommen abzusetzenden Aufwendungen: Pauschbetrag in H he von 3 % des Einkommens f r nach Grund und H he angemessene Beitr ge zu privaten Versicherungen oder hnlichen Einrichtungen bei Sozialversicherungspflichtigkeit des Arbeitslosen und seines Partners. Pauschbetrag f r die vom Einkommen abzusetzenden Fahrkosten. Hierbei gelten die S tze des Einkommensteuergesetzes. Nach: Sozialpolitische Umschau Nr. 346 vom 28. Dezember 2001. Bundesanstalt f r Arbeit Institut f r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Regensburger Stra e 104 90478 N rnberg Tel.: 0911/179-0 Fax: 0911/179-3258
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